Rechtsanwalt Stefan Morbach nun ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat Rechtsanwalt Stefan Morbach gestattet, ab sofort die Bezeichnung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu führen. Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung muss ein Rechtsanwalt sowohl besondere theoretische Kenntnisse als auch besondere praktische Erfahrungen vorliegend im Urheber- und Medienrecht nachweisen. Damit besitzen nun beide Partner der Kanzlei RENNER MORBACH Rechtsanwälte diesen Fachanwaltstitel und beraten hochspezialisiert auf diesem Gebiet.