BGH: Unerlaubte Vermarktung eines “Pippi Langstrumpf”-Kostüms verstößt nicht gegen das Urheberrecht
Unlizenzierter Verkauf und Bewerbung eines „Pippi Langstrumpf"-Karnevalkostüms durch Supermarktkette: BGH sieht den urheberrechtlichen Schutz der literarischen Figur von Astrid Lindgren nicht verletzt. Die 28. Kammer des Landgerichts Köln hatte das mit Urteil vom 10.08.2011 (Az. 28 O 117/11) noch anders…