BGH-Urteil zu Internet-Tauschbörsen
Keine Störerhaftung des Anschlussinhabers für Filesharing von Mitbewohnern und Gästen. Die Karlsruher Richter haben jetzt entschieden, dass wenn man als Inhaber eines Internetanschlusses, seinen Anschluss Dritten zur Verfügung stellt, nicht für unerlaubte Nutzungen des Internetzugangs gerade stehen muss. Nach dem…