Landesarbeitsgericht Köln: Zu früh angepasstes XING-Profil kein fristloser Kündigungsgrund
Vorwiegend oder zum Teil beruflich genutzte soziale Netzwerke wie XING, LinkedIn, Google+ oder auch Facebook sind fester Bestandteil unserer heutigen Arbeitswelt geworden. Ändert sich der Arbeitgeber oder dessen Firmierung oder ist man endlich befördert worden, verbreiten diese Informationen Millionen Beschäftigte…