„Das fette Schwein dreht durch“ – Fristlose Kündigung nach Facebook-Kommentar über Vorgesetzen wirksam?
In einer aktuellen Entscheidung hatte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (4 Sa 5/16 22.06.16) darüber zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer eines Maschinenbauunternehmens zurecht fristlos gekündigt werden durfte, nachdem er in der Facebook-Chronik eines Kollegen beleidigende Kommentare über einen Vorgesetzten hinterlassen hatte. Der…